Seit Februar 2014 können Sie für Überweisungen und Lastschriften nicht mehr Kontonummer und Bankleitzahl verwenden, sondern die sogenannte IBAN und den BIC. Beide Angaben finden Sie rechts oben auf Ihrem Kontoauszug.
Darüber hinaus wird die klassische Einzugsermächtigung durch die neue europaweite SEPA-Lastschrift ersetzt. Dieses sogenannte SEPA-Mandat wird nur in schriftlicher Form mit Originalunterschrift (kein Fax, kein e-mail) von den Bankinstituten anerkannt.
Wenn Sie Ihre Kursgebühr abbuchen lassen möchten
Wenn Sie Ihre Gebühren bequem per Lastschriftverfahren bezahlen möchten, benötigen wir von Ihnen einmalig ein SEPA-Lastschriftmandat mit Ihrer Originalunterschrift. Den dafür notwendigen Vordruck können Sie hier herunterladen. Für Kurse, bei denen Ihr Kind der / die Teilnehmer / in ist, nutzen Sie bitte diesen Vordruck.
Sobald uns das ausgefüllte Mandat vorliegt, können Sie zukünftig alle Ihre Kursgebühren abbuchen lassen. Die Kursgebühren werden von uns mit Kursbeginn abgebucht.
Bezahlung der Kursgebühren ohne SEPA-Mandat
Ohne SEPA-Mandat ist keine Abbuchung der Kursgebühr möglich. In diesem Fall erhalten Sie zu Kursbeginn eine Rechnung über die jeweils fällige Kursgebühr. Bitte zahlen Sie den Kurs erst, wenn Sie die Rechnung von uns erhalten haben.